Regulierung des Cannabis Marktes
Die Prohibition hat versagt
In der Schweiz existiert ein Markt mit berauschendem Cannabis im geschätzten Umfang von ca. 1 Mrd. Franken und etwa 300’000 Konsumenten und Konsumentinnen.
Leider überlässt der Saat heute diesen Markt illegalen Akteuren. Dies mit weitreichenden negativen Folgen. Der fehlende legale Markt führt zu einem illegalen Schwarzmarkt.
Drogenhändler verkaufen ihre Produkte an Alle die etwas wollen, ohne Rücksicht auf das Alter und die Gesundheit der Kunden und Kundinnen.
Die Produkte sind verdreckt – von harmlosen Füllstoffen bis hin zu Fäkalien und verbotenen Pflanzenschutzmittel. Angaben über den THC Gehalt gibt es nicht.
Der Bundesrat beurteilt die Situation wie folgt und schreibt dazu in seiner Stellungnahme vom 23.05.2018:
«Das geltende Verbot von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz hat den Zweck, die Bevölkerung zu schützen und die Abstinenz zu fördern, nur ungenügend erfüllt. Trotz Verbot nimmt der Konsum nicht ab, der Schwarzmarkt floriert, es gibt keine Qualitätskontrollen und die Sicherheit der Konsumenten ist nicht gewährleistet.»
Wie im Zitat vom Bundesrat erwähnt, hat die Prohibition kaum Wirkung auf das Konsumverhalten der Bevölkerung und ist die falsche Vorgehensweise in der Drogen- und Suchtpolitik. Ihre grösste Wirkung hat sie im Erzeugen eines illegalen Schwarzmarktes. Es gilt also die Strategie im Bereich der Cannabispolitik zu ändern. Welchen Weg sollten wir gehen?
- Wir können aus der Geschichte lernen und auf Erfahrungen zurückgreifen. Vor 100 Jahren war der Alkoholismus durch übermässigen Schnapskonsum ein grosses Problem. Der Kampf dagegen wurde von der Politik mit verschiedenen Mittel geführt.
Die USA haben es mit Prohibition versucht. Sie kennen das Resultat: Die Mafia wurde reich, der Schwarzmarkt blühte und konsumiert wurde nicht weniger.
Die Schweiz hat klüger und erfolgreicher reagiert. Sie hat 1932 ein Alkoholgesetz erlassen.Das Gesetz über die gebrannten Wasser.
In diesem Gesetz wurde Folgendes geregelt:
- Der Bund allein erteilt das Recht auf Produktion durch Konzessionen
- Der Bund führt die Aufsicht und regelt den Handel und Verkauf
- Er beschränkt die Werbung und erlässt Weisungen zur Bekämpfung von Alkoholismus.
- Er regelt den Eigengebrauch und erhebt Steuern und Gebühren
Aus dieser Erfolgsgeschichte sollten wir lernen. Es gibt auch Beispiele aus der jüngeren Geschichte. Ich nenne das Stichwort: «Platzspitz Zürich»
- Wir können auf der Basis von neuesten wissenschaftlichen Studien, Grundlagen und Erfahrungen der modernen Suchtpolitik arbeiten. Ich erwähne das breit abgestützte und bewährte 4. Säulenmodell von Prävention, Therapie, Repression und Schadensminderung. Dazu kommen die vielfältigen neuen Erkenntnisse und Erfahrungen im Jugendschutz. Der Jugendschutz im Besonderen, aber auch der Schutz der Bevölkerung im Allgemeinen, spielen die zentrale Rolle, im Kampf gegen die schädlichen Auswirkungen des Konsums von berauschenden Stoffen.
Die Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung wünscht sich heute einen pragmatischen Umgang mit Cannabis. Die medizinische Anwendung ist unbestritten und die Aufhebung des Verbotes von Cannabis als Genussmittel, wird von einer Mehrheit unterstützt. Laut einer repräsentativen Umfrage des schweizerischen Fachverbandes Sucht aus dem Jahr 2017 und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 2022, befürworten 2/3 eine Aufhebung des Verbotes unter gewissen Bedingungen, wie Verkaufsverbot an unter 18-jährige, Vorschriften beim Autofahren, Verkauf nur in Fachgeschäften.
Die Prohibition von Cannabis, im Vergleich zu legalen Drogen, beruht nicht auf aktuellen, wissenschaftlichen Argumenten, zumal die Schädlichkeit von Tabak und Alkohol nicht geringer ist. Diese moralische und juristische Inkonsequenz ist immer weniger zu rechtfertigen.
Das Ziel muss sein, die Bevölkerung besser zu schützen, in dem der Staat die Kontrolle über den Markt selbst in die Hand nimmt und klare Regelungen erlässt und durchsetzt.